Pflichtenheft
Das Pflichtenheft bildet den Hauptbestandteil eines Gesuches. Es muss von allen, welche die geschützte Bezeichnung benützen wollen, strikt eingehalten werden. Es enthält die Merkmale des Produkts und legt die Herstellungsmethode und die Produktionszone fest. Alle diese Vorschriften zielen auf die Beibehaltung der typischen Eigenschaften eines Produkts und auf seine Verbindung mit dessen Herkunftsgebiet.
Beschreibung des Produkts
Das Produkt muss genau beschrieben werden (Form, Zusammensetzung, Geschmack, usw.). Das Pflichtenheft hat ausserdem über die Besonderheit des Produkts, seinen einzigartigen Charakter und seine Identität Auskunft zu geben.
Beschreibung der Herstellungsmethode
Das Vorgehen bei der Herstellung des Produkts muss Schritt für Schritt dargestellt werden. Der technische Fortschritt und die Entwicklung der Praxis können berücksichtigt werden, sofern diese Methoden die Eigenart des Produkts und dessen Verbindung zur geografischen Herkunft nicht in Frage stellen.
Abgrenzung des geografischen Gebietes
Eine AOP oder IGP verankert das Produkt stark in seiner Region. Das Gebiet, welches dem Produkt seinen Namen und seine typischen Eigenschaften verleiht, wird unter Berücksichtigung der traditionellen Gewohnheiten abgegrenzt. Möglicherweise wurde ein AOP- oder IGP-Produkt auch ausserhalb des eigentlichen Ursprungsgebiets produziert. In diesem Fall ist den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Alle Partner innerhalb der festgelegten Zone sollen aber den Beweis erbringen für das Vorhandensein einer Tradition bei der Produktion und eine Verbindung zum Produkt mit seiner Region. Das geografische Gebiet muss hinsichtlich Umwelt und Kultur zusammenhängend sein. Es kann eine Liste von Gemeinden, Bezirken oder Kantonen beinhalten.
Weitere Punkte
Das Pflichtenheft muss eine oder mehrere Zertifizierungsstellen bezeichnen, welche die die Einhaltung des Pflichtenhefts kontrollieren werden. Im Pflichtenheft ist ausserdem festzuhalten, wie das Erzeugnis etikettiert wird. Die zuständige Organisation kann festlegen, dass die Bezeichnung AOP oder IGP auf der Etikette des Produkts anzubringen ist. Diese Verpflichtung ist im Pflichtenheft festzuhalten. Die Schweizerische Vereinigung der AOP und IGP stellt ihren Mitgliedern die im Markt gut eingeführte Logos für die Kennzeichnung der AOP und IGP und zur Verfügung.
Aufmachung (Konfektionierung)
Seit dem 1. Januar 2004 kann das Pflichtenheft auch Elemente der Aufmachung (Konfektionierung) enthalten, wenn die gesuchstellende Gruppierung unter Angabe von Gründen festlegt, dass die Aufmachung des geschützten Lebensmittels zur Wahrung der Produktqualität sowie zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen muss.