Rechtliche Aspekte

Die AOP/IGP-Verordnung sieht vor (Art. 17), dass nur jene Erzeugnisse die geschützte Bezeichnung verwenden dürfen, die das Pflichtenheft erfüllen und die im festgelegten Gebiet produziert werden. Damit ist die Echtheit der Produkte garantiert.

Verboten ist ausserdem die Verwendung der geschützten Bezeichnung zusammen mit Ausdrücken wie «Art», «Typ», «nach Rezept». Beispielsweise ist die Kennzeichnung eines anderen Erzeugnisses als «Käse Typ Etivaz» untersagt.

Die Verordnung hält auch fest, dass eine Bezeichnung nicht durch ein anderes Erzeugnis verwendet werden darf, wenn diese Verwendung den guten Ruf der geschützten Bezeichnung ausnützen will.

Die Kontrolle der Kennzeichnungen fällt gegenwärtig in den Zuständigkeitsbereich der Kantone im Rahmen der Kompetenzen, die ihnen durch die Lebensmittelgesetzgebung gewährt werden. In der Praxis nehmen die Kantonschemiker diese Kontrollen wahr. Es ist keine Verfolgung von Zuwiderhandlungen vorgesehen, auch wenn der Bundesrat gemäss Art. 182 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) eine Zentralstelle zur Ermittlung von Zuwiderhandlungen in diesem Bereich einsetzten müsste.

Die geschützten Bezeichnungen sind nicht Eigentum eines Produzenten oder eines Unternehmens. Vielmehr handelt es sich um ein öffentlich zugängliches Rechtsinstrument mit Kollektivcharakter: wer die Anforderungen des Pflichtenheftes erfüllt, kann die geschützte Bezeichnung verwenden. Voraussetzung ist, dass er die Kontrolle der Erzeugung, Verarbeitung und Veredelung einer Zertifizierungsstelle anvertraut. Diese Stelle ist verpflichtet, dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem zuständigen Kantonschemiker Unregelmässigkeiten zu melden.

Dank dem Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der AOP und IGP zwischen der Schweiz und der EU kann nun auch in deren Mitgliedstaaten einfacher und effizienter gegen Kopien und Namensmissbrauch vorgegangen werden, da es eine grundsätzliche Rechtssicherheit gibt.

AOP und IGP gestatten, den Namen einer Region für ein Erzeugnis vorzubehalten, aus der dieses wirklich stammt.