FAQ

  • Was heisst AOP und IGP?

    Geschützte Ursprungsbezeichnungen (AOP) und geschützte geografische Angaben (IGP) sind Bezeichnungen für Produkte mit einer starken Verbindung zu ihrer Ursprungsregion. Sie werden nach traditionellem Verfahren seit Generationen mit Leidenschaft durch Käser, Metzger, Bäcker, Destillateure oder andere Handwerker hergestellt. Der Bund schützt und verwaltet beide Bezeichnungen.

  • Was ist der Unterschied zwischen AOP und IGP?

    Die AOP-Bezeichnung steht für Produkte, deren sämtliche Produktionsschritte gemäss einem anerkannten Verfahren und Know-how in einem abgegrenzten geografischen Gebiet hergestellt werden. Sie verdanken ihre typischen Eigenschaften den menschlichen und natürlichen Faktoren im Herkunftsgebiet. Bei den Schweizer AOP-Käsesorten beispielsweise finden die Milchproduktion, die Verarbeitung zu Käse sowie die Käsereifung in der gleichen Ursprungsregion statt.

    Das Qualitätszeichen IGP zeichnet Produkte aus, bei denen mindestens ein Schritt des Produktionsverfahrens, in der Regel die Verarbeitung, in dem abgegrenzten geografischen Gebiet stattfindet. Zu den Schweizer IGP zählen bislang nur verarbeitete Produkte, vor allem Fleischspezialitäten, deren Eigenschaften überwiegend auf das traditionelle Know-how der Verarbeiter zurückzuführen sind.

  • Was ist der Unterschied zwischen AOP und AOC?

    „P“ steht für „protégée“ (geschützt) und „C“ für „contrôlée“ (kontrolliert). Seit dem Inkrafttreten der AOC/AOP- und IGP-Verordnung am 28.05.1997 ermöglicht die schweizerische Gesetzgebung beide Bezeichnungen. Nach der gegenseitigen Anerkennung der AOP-IGP-Gesetzgebungen vom 1. Dezember 2011 zwischen der Schweiz und der EU hat sich die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP der Praxis in der EU angepasst, wo im offiziellen Logo nur noch der Begriff „protégée“ (geschützt) in allen Sprachen eingesetzt wird. Diese Angleichung an die Nachbarländer durch die ganze Wertschöpfungskette ist besonders für jene Mitglieder wichtig, welche in die EU exportieren.

  • Welcher Unterschied besteht zwischen einem regionalen Label und einer AOP oder IGP?

    Ein landwirtschaftliches Label will unter der gleichen Etikette eine Auswahl von Erzeugnissen zusammenfassen, die aus der gleichen Region (z.B. «Culinarium» für Produkte aus der Ostschweiz) stammen. Diese Labels haben keinen offiziellen Charakter, sondern sind vielmehr das Ergebnis privater gemeinschaftlicher Initiativen. AOP und IGP sind im Gegensatz dazu offizielle, staatlich geschützte Zeichen. Bei jeder Bezeichnung handelt es sich um ein einziges Produkt, das aus einem bestimmten definierten Herkunftsgebiet stammt.

  • Welche Beziehungen bestehen zwischen den landwirtschaftlichen AOP und den AOC im Weinbereich?

    Die AOC im Weinbereich sind in der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (SR 916.140) geregelt, während die übrigen Erzeugnisse (Käse, Wurstwaren, Edelbrände, usw.) von der AOP und IGP-Verordnung vom 28. Mai 1997 (SR 910.12) abhängen. Bei den AOC-Weinen sind die Kantone zuständig, um die Anforderungen festzulegen. Bei den anderen AOP liegt es am Bundesrat über das Bundesamt für Landwirtschaft, über die Regeln zu entscheiden. Beinahe 90% der Schweizer Weine sind als AOC ausgezeichnet, während bei den übrigen Produkten AOP ein exklusives Zeichen ist. Das Logo der Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP ist nicht für die Weine vorgesehen.

  • Handelt es sich bei AOP oder IGP nicht einfach um weitere Labels?

    Die Kennzeichen «AOP» und «IGP» sind primär keine Labels, sondern die einzigen offiziellen Zeichen, die den Ursprung eines Erzeugnisses garantieren und den Namen der Bezeichnung schützen. Es handelt sich demnach nicht um ein Label, sondern vielmehr um einen rechtlichen Schutz sowie eine offizielle Qualitätsgarantie.

  • Muss sich die Herstellung von Produkten mit den Zeichen AOP oder IGP an ein strenges Pflichtenheft halten?

    Es muss von allen, welche die geschützte Bezeichnung benützen wollen, strikt eingehalten werden. Es enthält die Merkmale des Produkts und legt die Herstellungsmethode und die Produktionszone fest. Alle diese Vorschriften zielen auf die Beibehaltung der typischen Eigenschaften eines Produkts und auf seine Verbindung mit dessen Herkunftsgebiet.

  • Geht es um Qualitätsbezeichnungen?

    Die garantierte Herkunft stellt für den Konsumenten, der wissen will, woher Nahrungsmittel stammen, eine Qualitätsbezeichnung dar. Die zwingende Einhaltung der Bestimmungen im Pflichtenheft garantiert ausserdem die typischen Eigenschaften des Produktes und eine an die ursprungsgebundene Qualität.

  • Sind die schweizerischen geografischen Bezeichnungen weltweit geschützt?

    Geographische Angaben sind innerhalb der Welthandelsorganisation WTO durch das Trips-Abkommen geschützt, welches die Rechte über Geistiges Eigentum im Welthandel definiert. Eine geographische Angabe zeichnet ein Produkt mit einem bestimmten Ursprung (Land, Region oder Standort) aus, falls dessen Eigenschaften oder Ruf im Wesentlichen auf diesen Ursprung zurückzuführen sind. Dabei gibt es zwei Schutzstufen: ein Basis- und ein Zusatzschutz, welcher Weine und Spirituosen zusätzlich schützt. Beim Basisschutz wird die Täuschung verboten. Der Zusatzschutz verbietet jegliche Begriffsverwendung wie « Art », « Typ », oder weitere, egal ob ein Täuschungsrisiko besteht oder nicht. Innerhalb der Gemeinschaft der geographischen Angaben bleiben zwei Fragen offen: einerseits die Erstellung eines Registers für alle geographische Angaben, andererseits die Erweiterung des Zusatzschutzes für Weine und Spirituosen an die anderen landwirtschaftlichen Produkte. 

    Dazu hat die Schweiz mit einzelnen Staaten oder Staatsgruppierungen wie der europäischen Union, Russland und Georgien bilaterale Abkommen vereinbart, die eine gegenseitige Anerkennung vorsieht.

  • Wie viele Schweizerische AOP und IGP wird es geben?

    Die Studie zur Eintragung von potentiellen AOP-IGP-Produkten (nur auf Französisch erhältlich) im Inventar des kulinarischen Erbes der Schweiz, welche im Mai 2012 von AGRIDEA im Namen des Bundesamtes für Landwirtschaft veröffentlicht wurde, listet 42 Produkte, die ein grosses Potenzial haben und 54 mit einem mittleren Potential für die Registrierung als AOP oder IGP auf. Diese Produkte sind zusätzlich zu den bereits Registrierten und den hängigen Registrierungsgesuchen.

  • Weshalb benötigen die Eintragungsverfahren derart viel Zeit?

    Oftmals sind die beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eingereichten Dossiers unvollständig, weil die Produzenten die typischen Eigenschaften und die Besonderheit ihres Erzeugnisses nicht gut genug hervorgehoben haben. Da das BLW nur vollständige Dossiers veröffentlicht, erfordert dies ein hohes Engagement der Produzenten und eine breite Zustimmung innerhalb der Organisation, was nicht immer leicht zu bewältigen ist. Die lange Dauer zwischen der Einreichung eines Dossiers und der Entscheidung des BLW hat vor allem mit der Schwierigkeit zu tun, alle Akteure der entsprechenden Branche hinter einer einzigen Definition der zu schützenden Spezialität zu einigen. Insbesondere erweist sich das Pflichtenheft, das als „Rezeptbuch“ gilt, als echte Knacknuss, die zu Anfechtungen führen kann. Auch die Festlegung der geographischen Zone kann zu langen anhaltenden Auseinandersetzungen führen.

  • Wie kann ich meine Lebensmittelabfälle mit AOP und IGP-Produkten verringern?