Kontrolle und Zertifizierung

Die Nutzung einer Geschützten Ursprungsbezeichnung (AOP Appellation d'Origine Protégée) oder einer Geschützten Geografischen Angabe (IGP Indication Géographique Protégée) ist nur möglich, wenn das Produkt die Bestimmungen seines Pflichtenhefts einhält. Um die Einhaltung garantieren zu können, kontrolliert eine neutrale und unabhängige Zertifizierungsstelle die im Pflichtenheft vorgeschriebenen Produktions-, Verarbeitungs- und Veredelungsrichtlinien (Art. 18 der AOP/IGP-Verordnung). Die Mindestanforderungen an die Kontrolle der Geschützten Ursprungsbezeichnungen und Geschützten Geografischen Angaben sind in der Verordnung SR 910.124 vom 11. Juni 1999 festgehalten.

Die Kontrollen ermöglichen folgende Garantien:

  • Einhaltung des Produktions-, Verarbeitungs- und Veredelungsprozesses.
  • Rückverfolgbarkeit des Produkts über alle Verarbeitungsstufen.
  • Die Überwachung aller AOP- oder IGP-Produkte.
  • Vorhandensein der typischen Produkteigenschaften.
     

Durchgeführte Kontrollen

  • Ordentliche Inspektionen in den Verarbeitungs- und Veredelungsbetrieben zur Kontrolle der Produktionsbedingungen.
  • Chemische und physikalische Analysen zur Kontrolle der Zusammensetzung der Produkte.
  • Organoleptische Prüfungen (Degustationen) zur Feststellung der Geschmackseigenschaften der Produkte.
  • Prüfung der AOP- bzw. IGP-relevanten schriftlichen Aufzeichnungen durch die Produktions- und Verarbeitungsbetriebe.

Mindestens alle zwei Jahre wird eine unangemeldete Kontrolle in Verarbeitungs- und Veredelungsbetrieben durchgeführt (Minimalanforderung gemäss AOP/IGP-Verordnung). Normalerweise werden diese Kontrollen jedoch öfter durchgeführt.

 

Zertifizierungsstelle

Die Verantwortung für die Kontrollen wird einer neutralen und unabhängigen Zertifizierungsstelle übertragen, die von der gesuchstellenden Gruppierung bestimmt wird. Die Zertifizierungsstelle muss der EN Norm 45011 entsprechen, welche sich in die ISO-Normen einfügt. In der Schweiz werden die Zertifizierungsstellen durch das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (METAS) aufgrund ihrer Unabhängigkeit, Neutralität und Kompetenz akkreditiert.

Die für ein bestimmtes Produkt gewählte Zertifizierungsstelle muss einen gesamtheitlichen Überblick über die AOP und IGP haben. Sie muss in der Lage sein, zu bezeugen, dass die AOP- und IGP-Produkte gemäss Pflichtenheft produziert, verarbeitet und veredelt wurden.

Um die Seriösität zu garantieren, erfolgen die Kontrollen unter der Oberaufsicht der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) sowie des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW). Diese beiden Stellen sind zuständig für die Genehmigung der Kontrollsysteme der einzelnen Produkte sowie für deren regelmässige Überprüfung.

Es existieren mehrere Zertifizierungsstellen, die AOP- bzw. IGP-Produkte zertifizieren. Die Interkantonale Zertifizierungsstelle IZS (OIC), die von mehreren Kantonen gegründet wurde, und die Firma ProCert sind auf die Zertifizierung von AOP- und IGP-Produkte spezialisiert. Beide Organisationen sind akkreditiert, Produktions-, Verarbeitungs- und Veredelungsprozesse von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zu zertifizieren. Das Bundesamt für Landwirtschaft anerkennt auch ausländische Zertifizierungsstellen, wenn sie den schweizerischen Anforderungen entsprechen.

Produkte mit einer Geschützten Ursprungsbezeichnung (AOP) oder einer Geschützten Geografischen Angabe (IGP) werden streng kontrolliert.