Bern, 03.05.2018 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat das Safranbrot Cuchaule als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) eingetragen. Gegen das Gesuch um Eintragung dieser Freiburger Spezialität im GUB-Register ging eine Einsprache ein, die vom BLW abgelehnt wurde. Es wurde jedoch keine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Somit ist die Cuchaule nun geschützt in der Schweiz.