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Veröffentlichung des Eintragungsgesuches von Absinthe Val-de-Travers als IGP

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht heute das Gesuch um Eintragung von Absinthe du Val-de-Travers als geschützte geografische Angabe (GGA). Die Eintragung als GGA dient in erster Linie dazu, Nachahmungen und Anmassungen zu verhindern und den Ruf und die Eigenart des Produkts zu schützen.